Wie schon in einem früheren Beitrag auf dieser Seite hier beschrieben treten nun am 01. Oktober 2017
weitere Teile der „Verordnung zur Regelung des Betriebs von unbemannten Fluggeräten“ des BMVI in Kraft.
Es gilt dann eine Kennzeichnungspflicht für Fluggeräte ab 250g Fluggewicht.
Außerdem muss unter gewissen Umständen (ab 2kg Fluggewicht + außerhalb von Modellfluggelände)
einmalig ein Kenntnisnachweis erbracht werden um legal Flugmodelle zu betreiben.
Flyer zur „Drohnenverordnung“: Link zu pdf auf https://www.bmvi.de
Genaue Informationen zum Kenntnisnachweis: https://kenntnisnachweis-modellflug.de